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Verbot in der Börde Verwaltung schlägt Alarm: Wasser darf nicht mehr aus Flüssen, Bächen und Teichen gepumpt werden

Der Landkreis Börde untersagt ab sofort die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Auch die Beregnung von Grün- und Gartenflächen mit Brunnenwasser wird eingeschränkt. Das sind die Gründe - und die Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verbot.

Aktualisiert: 03.07.2025, 18:07
Auch wer einen Brunnen in seinem Garten hat, darf damit ab sofort seinen Garten in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr nicht mehr bewässern.
Auch wer einen Brunnen in seinem Garten hat, darf damit ab sofort seinen Garten in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr nicht mehr bewässern. Symbolfoto: dpa

Haldensleben/JK/VS - Im Landkreis Börde gilt ab sofort ein Wasserentnahmeverbot. Diese Regelung ist vorerst bis zum 30. September befristet beziehungsweise sie gilt bis auf Widerruf.

Diesen Schritt begründet die Kreisverwaltung folgendermaßen: „Aufgrund der langanhaltenden, angespannten hydrometeorologischen Lage haben sich in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Nach den milden und niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2022 ist festzustellen, dass sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände auch nach den niederschlagsreichen Jahren 2023 und 2024 noch nicht erholt haben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Frühjahr 2025 ist nach den derzeitigen Gegebenheiten und der Wetterprognose anzunehmen, dass die Wasserstände weiter sinken werden, sodass eine Änderung der Situation nicht absehbar ist“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Abpumpen ist verboten

„Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, zum Beispiel Pumpvorrichtungen, zu entnehmen“, macht Anne-Luise Schröder, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, deutlich. Das gelte für Entnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.

Darüber hinaus ist es in der Zeit von 10 bis 19 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, Sportanlagen wie beispielsweise Rasen-, Tennis- und Reitplätze sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken wie die Beregnung von Feldern zu entnehmen.

Nicht das erste Wasserentnahmeverbot

Die Entnahme von Oberflächenwasser sei an ein ausreichend vorhandenes Wasserdargebot geknüpft. Ist dieses nicht mehr gegeben und würden die Gewässer weiterhin genutzt werden, sei eine negative Beeinträchtigung der Gewässer und eine Gefährdung des Allgemeinwohls zu erwarten. Daher sei der Landkreis Börde ermächtigt, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Gewässerökosystems zu ergreifen, begründet Anne-Luise Schröder diesen Schritt der Verwaltung.

Der Landkreis ergreift diese Maßnahme nicht zum ersten Mal- Auch in den Jahren 2022 und 2023 hatte er ein solches Verbot angesichts der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Grundwasserstände angeordnet.

Wasserverschwendung vermeiden

Der Landkreis weist darauf hin, dass das Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut – zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung – zu erhalten ist. Gemäß Paragraph 5 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person verpflichtet, sorgfältig und sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. So ist es erwiesen, dass in den Sommermonaten bei der Beregnung in der Zeit von 10 bis 19 Uhr ein Großteil des Wassers verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich wird das Grundwasser übermäßig belastet.

Der Landkreis Börde kommt somit durch die Beschränkung von Oberflächen- und Grundwasserentnahmen seiner Aufgabe der Gewässeraufsicht entsprechend Paragraph 100 des Wasserhaushaltsgesetzes nach, Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden.

Bis zu 50.000 Euro Strafe

Im Rahmen der Aufsichtspflicht führt die untere Wasserbehörde Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

„Der Landkreis bittet ausdrücklich darum, mit der ,Ressource Wasser’ nachhaltig und sparsam umzugehen“, appelliert die Landkreis-Sprecherin.